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ESF Plus – Förderung von Projekten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen online beantragen

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Leistungsbeschreibung

Die Maßnahme „Innovative Wege in die Beschäftigung“ beinhaltet eine Förderung für die Entwicklung von Konzepten zur Integration von Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Bürgergeld beziehen.

Mit der Auswahl Ihres Konzeptes zur Integration von Langzeitarbeits-losen und Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt erhalten Sie im Erstattungswege eine Förderung zur Abgeltung der entstandenen Personal-, Sach- und Gemeinkosten für die Umsetzung Ihres Projektes von bis zu 100 Prozent. 

Teaser

Förderung für die Entwicklung von Konzepten zur Integration von Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Bürgergeld beziehen.

Verfahrensablauf

Einen Antrag können Sie online oder schriftlich stellen.


Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:

  • Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein.
  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde auf Grundlage eines Scoring-Modells bewertet.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewäh-rung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • Sie füllen das auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein bereitgestellte Antragsformular aus und senden es mit Originalunterschrift an die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Online-Verfahren.
     

Zuständige Stelle

  • Investitionsbank Schleswig-Holstein
  • Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Referat 50 „Aktive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktförderung, Europäischer Sozialfonds“.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hauptantrag
  • Projektbeschreibung
  • Auszug aus dem Handels-/Vereinsregister, wenn zutreffend
  • Letter of Intent (Absichtserklärung)
  • Kofinanzierungserklärung
     

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Bemerkungen

Näheres zur Kostenerstattung regeln die ergänzenden Förderkriterien.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Fachlich freigegeben am

18.04.2023