Barrierefreiheitserklärung
Der Kreis Ostholstein ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website kreis-oh.buergerportal.sh.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Für die Website und ihre Funktionalität und Darstellungsform wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Die „gute Zugänglichkeit“ dieser Webseite soll noch in diesem Jahr im Rahmen eines Redesign-Prozesses überprüft werden, bei dem das Design-System.SH zur Anwendung kommt. Für den redaktionellen und technischen Betrieb dieser Website wird das Website Content-Management-System Typo3 genutzt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Informationen zum Inhalt und zur Navigation der Webseite sowie Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache. Derzeit liegen für das Bürgerportal keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache vor.
Informationen in Leichter Sprache
Die Leichte Sprache ist derzeit nicht verfügbar. Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies möglich. Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Sachverhalte unnötig kompliziert dargestellt werden. Wir versuchen weitgehend, die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden. Sollten Abkürzungen nötig sein, verwenden wir beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Verlauf die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie aufdieser Webseite auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.
Karten, Pläne und Luftbilder
Zu Online-Kartenanwendungen gibt es derzeit leider keine uns bekannte barrierefreie Alternative. Für sämtliche im Rahmen von Kartenanwendungen angebotenen Informationen gibt es stets eine Alternative in Textform bzw. stellt die Darstellungsform mithilfe einer solchen Anwendung ein zusätzliches Angebot bereits in barrierefreier Form hinterlegter Inhalte dar.
Hinweis: Sollten die technischen Möglichkeiten zur barrierefreien Darstellung verfügbar sein, werden diese zeitnah umgesetzt.
PDF-Dateien und Dokumente
PDF-Dokumente im Bürgerportal sind häufig nicht ausreichend barrierefrei.
Hinweis: Da es sich um eine Vielzahl an Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb des Bürgerportals können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Hinweis: Die Darstellungsformen extern verlinkter Seiten sind von uns nicht beeinflussbar.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Beschwerdestelle für Barrierefreie Informationstechnik in Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Telefon: 0 431 / 988 - 16 20
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Eutin
01.10.2024