Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ online beantragen
Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
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Weiter ohne AnmeldungLeistungsbeschreibung
Sie beantragen die Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhalten diese, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Luftfahrtbehörde Ihres Landes hat Ihnen bereits eine Betriebsgenehmigung für Ihr Land erteilt oder
- Sie verfügen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive dem Recht, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen.
Die EASA erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene.
Teaser
Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.
Verfahrensablauf
Ihre UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der Betriebskategorie „speziell“ können Sie online oder per Post beantragen
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
-
Sie erhalten:
- einen Gebührenbescheid sowie
- eine Betriebsgenehmigung oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Voraussetzungen
- Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland.
- Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
-
Sie verfügen über
- eine Betriebsgenehmigung für die Betriebskategorie „speziell“, erteilt von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde, oder
- ein vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC).
- der Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.
-
Ihr UAS-Betrieb ist der „speziellen“ Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
- sobald eine Bedingung der Betriebskategorie „offen“ nicht erfüllt wird und
- keines der Kriterien der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ zutrifft.
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Betriebsgenehmigung
- Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
- Datei mit Risikominderungsmaßnahmen
falls eine Genehmigung als LUC vorliegt:
- Antragsformular
- Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungs-umfang
- Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
falls Sie den Antrag in Vertretung für eine andere, zum Beispiel minderjährige Person stellen:
- Vollmacht
falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung:
-
für natürliche Personen:
- Personalausweis
- Reisepass oder
- Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
-
für juristische Personen:
- Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
- Kopie Personalausweis oder Reisepass und
- Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nummer 2018/1139
- Artikel 5, 12, 13 und 18d Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- Punkte UAS.SPEC.030, UAS.SPEC.040 und UAS.SPEC.060 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
- § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- § 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) sowie Anlage Gebührenverzeichnis
Weiterführende Informationen
- Informationen zur UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
- Informationen zur UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
- Informationen zu den Voraussetzungen für den Betrieb von UAS auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
- Informationen zur Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA)