Änderungen zum Unterhaltsvorschuss mitteilen
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
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Sie bekommen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.
Leistungsbeschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
- über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben. Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich, spätestens nach 10 bis 14 Tagen mitteilen. Erfolgt die Mitteilung verspätet, kann es sein, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen.
Was sollte ich noch wissen?
Es hilft der Unterhaltsvorschussstelle, wenn Sie im Zuge der Mitteilung auch das Datum der Änderung nennen, wie zum Beispiel den Tag der Heirat, des Umzugs oder ein anderes Datum.
Verfahrensablauf
- Sie teilen die Änderungen formlos (zum Beispiel per Telefon, oder Kontaktformular) mit.
- Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
- Lohnabrechnungen
- Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
- Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)
Weiterführende Informationen
- Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Broschüre zum Unterhaltsvorschuss zum Download auf der Internetseite des Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Informationen zum Unterhaltsvorschuss und aktuelle Beträge auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)